Bei Abwesenheit des Heimleiters übt der diensthabende Mitarbeiter das Hausrecht aus. Er kann in begründeten Fällen den Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen untersagen sowie Gästen Hausverbot erteilen.
Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ist Nachtruhe. Musik und Gespräche müssen während dieser Zeit so leise sein, dass sie außerhalb des Zimmers nicht zu hören sind. Wer in seiner Nachtruhe gestört wird, wende sich bitte an den Nachtpförtner. Dieser ist auch über das Haustelefon mit der Telefonnummer 28 erreichbar.
Da das Haus sehr hellhörig ist, sind unnötige Lärmbelästigungen auch tagsüber, insbesondere am Wochenende, zu vermeiden.
Besuche im Hans-Sachs-Haus sind grundsätzlich nur von 8 Uhr bis 22 Uhr erlaubt.
In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Gast im Zimmer eines Bewohners übernachten kann. Dafür ist grundsätzlich vorher eine Genehmigung einzuholen (Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr beim zuständigen Sozialdienst oder beim Heimleiter). Übernachtungsbesuche sind nur kurzzeitig (max. 2 Wochen) möglich. Personen ohne festen Wohnsitz können im HSH nicht übernachten.
Die Bewohner tragen die Verantwortung für ihre Gäste. Sie haben dafür zu sorgen, dass durch Besuche keine Ruhestörungen entstehen. Gäste dürfen keine alkoholischen Getränke einbringen. Gäste, die alkoholisiert sind, illegale Drogen konsumieren oder verkaufen, werden des Hauses verwiesen.
In den ersten zwei Wochen nach der Aufnahme sind keine Übernachtungsbesuche auf dem Zimmer möglich.
Wegen Brandgefahr dürfen elektrische Kochgeräte, Heizlüfter, Toaster und Tauchsieder nicht in den Zimmern betrieben werden. Für Schäden, die durch Missachtung dieser Regeln oder durch Fahrlässigkeit entstehen, haften die Verursacher.
Für Radio- und Fernsehgeräte dürfen keine privaten Außenantennen angebracht werden. Für die Anmeldung von Radio- und Fernsehgeräten bei der GEZ ist jeder Bewohner selbst verantwortlich.
Mit Rücksicht auf Mitbewohner, Mitarbeiter und Gäste bitten wir alle Bewohnerinnen und Bewohner, in Fluren und Gemeinschaftsräumen angemessene Kleidung zu tragen. Barfuß gehen außerhalb des eigenen Zimmers ist nicht gestattet.
Waffen dürfen im Haus nicht aufbewahrt werden. Dies gilt auch für waffenscheinfreie Waffen.
Das Abstellen von privaten PKW auf den Stellplätzen des Hans-Sachs-Hauses ist nicht gestattet. Kurzzeitiges Parken zum Be- und Entladen ist nach Absprache mit dem Hausmeister möglich.
Fahrräder müssen im Fahrradständer hinter dem Haus abgestellt werden. Gegen eine Gebühr von € 5,00 p. Monat kann eine abschließbare Fahrradbox gemietet werden.
Am Wochenende darf das Hoftor nicht offen stehen bleiben.
Die Cafeteria im Erdgeschoss ist zu den an der Tür angegebenen Zeiten geöffnet. Alkoholische Getränke dürfen in die Cafeteria nicht mitgebracht werden.
Der Computerraum sowie der Fitness- und Kraftraum werden auf Anfrage geöffnet.
Im Saal des 1. Stockwerks kann Tischtennis gespielt werden nach vorheriger Absprache mit der Heimleitung bzw. dem Wochenenddienst. Die Tischtennis-Platten sind anschließend wieder abzubauen.
Aus der Hausbibliothek können Bücher, Gesellschaftsspiele und eine
Gitarre entliehen werden. Entliehene Bücher sind nach spätestens vier
Wochen wieder zurückzugeben.
Im Eingangsbereich des Hans-Sachs-Hauses befinden sich zwei Infotafeln ("Schwarze Bretter"), an denen Mitteilungen der Heimleitung, Termine, Veranstaltungshinweise usw. bekanntgegeben werden.
Rauchen im Bett und alles, was die Feuergefahr erhöht, ist unzulässig. Wegen der Rauchmelder dürfen im ganzen Haus keine Zigarren, Zigarillos oder Pfeife geraucht werden. Zigaretten dürfen nur bei geöffneten Fenstern geraucht werden.
Aus den Fenstern dürfen keinerlei Gegenstände geworfen werden.
Verschmutzungen der Gemeinschaftseinrichtungen und -flächen sind sofort zu entfernen.
In den Zimmern darf kein Koch- und Essgeschirr abgewaschen werden. Dafür stehen in jeder Stockwerksküche Haushaltsspülen zur Verfügung. Die Herde in den Küchen sind zwischen 22 Uhr und 04.30 Uhr abgeschaltet. Die Küchen sind in der Zeit von 23.30 Uhr bis 04.15 Uhr abgeschlossen.
An den Zimmertüren und Namensschildern dürfen keine Aufkleber angebracht werden.
Verstopfungen von Waschbecken und Rohren sind sofort dem Hausmeister zu melden. Die Verwendung von chemischen Mitteln zur Rohrreinigung ("Abfluß-Frei") ist nicht gestattet.
Müll und Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Altglas, Altpapier und Verpackungen gehören nicht in den Hausmüll, sondern in die dafür bestimmten Behältnisse.
Einkaufswagen aus dem Supermarkt dürfen nicht ins Haus gebracht werden.
Duschen und Toiletten sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen und zu lüften.
In den Duschräumen und Küchen darf keine Wäsche gewaschen werden. Zu diesem Zweck steht im Keller eine Waschküche mit Waschmaschinen zur Verfügung. In den Zimmern darf keine Wäsche getrocknet werden. Bitte benutzen Sie die Wäscheleinen und Wäschetrockner in der Waschküche.
Wer Bettwäsche vom Hans-Sachs-Haus benützt, muss diese am jeweils angekündigten Termin bis 8.30 Uhr abziehen und auf dem Bett liegen lassen. Das Bett ist am selben Tag wieder frisch zu überziehen.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Gegenstände oder Lebensmittel auf die Simse vor die Fenster zu legen.
Die Klingelanlage ist zwischen 22.00 Uhr und 04.30 Uhr abgeschaltet. In dieser Zeit kann nur an der Pforte geklingelt werden.
Stand: Mai 2010