Konzeption

Art der Einrichtung Rechtsgrundlagen
Zahl der Plätze Grundsätze unserer Arbeit
Zielgruppen Standard der Einrichtung
Ziel der Hilfe im Hans-Sachs-Haus Aufnahmeverfahren
Art der Hilfe im teilstationären Bereich Leistungskatalog der Einrichtung
Art der Hilfe im Bereich Betreutes Wohnen Methodische Vorgehensweisen
Art der Hilfe im Bereich AufnahmehausPersonal
Zur Geschichte Alkoholgenuss
Problemverständnis Organisatorisches /Sonstiges
Der institutionelle Rahmen

caffe
maschinen
PIC00017
werkbank
werks
Werkstatt
zimmer

Art der Einrichtung

Teilstationäre Einrichtung, Betreutes Wohnen und Aufnahmehaus für Personen in besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten

Zahl der Plätze

48 Plätze im teilstationären Bereich,
30 Plätze im Bereich Betreutes Wohnen
18 Plätze im Bereich Aufnahmehaus

Zielgruppen

Es können nur Personen im Alter zwischen 25 und ca. 60 Jahren aufgenommen werden, bei denen besondere Lebensverhältnisse (z.B. Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Isolation, Mittellosigkeit) mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, so dass die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erheblich beeinträchtigt ist, und die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können. Vorausgesetzt wird jedoch die Fähigkeit zur Selbstversorgung.

Dies bedeutet, dass wir in der Regel Menschen aufnehmen,

In der Praxis handelt es sich hierbei zumeist um sehr problematische Bündelungen der oben genannten Schwierigkeiten, die bewirken, dass die Betroffenen den steigenden Anforderungen der modernen Industriegesellschaft aus eigener Kraft nicht gerecht werden können.

Die Doppelzimmer werden wohnungslosen Paaren angeboten, solange dafür ein Bedarf vorhanden ist. Ansonsten können wir in der Regel nur Männer aufnehmen. Aus konzeptionellen Gründen sind wir nicht in der Lage, Personen aufzunehmen,

- mit auffälligen psychischen Problemen bzw. unbehandelten Psychosen,
- die verwahrlost bzw. unfähig sind, sich selbst zu versorgen,
- die pflegebedürftig sind oder
- die illegale Drogen konsumieren.

Ziel der Hilfe im Hans-Sachs-Haus

Das Ziel der Hilfe im Hans-Sachs-Haus ist zunächst die Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten, um dann die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wieder in Angriff nehmen zu können. Für Hausbewohner, bei denen dieses Ziel nicht mehr erreichbar erscheint, kann das Hilfeziel auch in der Vermittlung in eine andere Einrichtung oder in der Beheimatung im Betreuten Wohnbereich des Hans-Sachs-Hauses bzw. in trägereigenem Wohnraum liegen.

Art der Hilfe im teilstationären Bereich

Der teilstationäre Bereich bietet Unterkunft und persönliche Hilfe für Personen, die der Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft in der Einrichtung bedürfen. Die Mitwirkung des Hilfeempfängers an der Überwindung seiner Schwierigkeiten ist verbindlich.

Hinsichtlich Art und Umfang der Hilfe ist der teilstationäre Bereich gemäß Landesrahmenvertrag in zwei verschiedene Leistungstypen unterteilt:

- Teilstationäres Wohnen (Leistungstyp III.2.1)
- Teilstationäres Wohnen für Personen mit Suchtproblematik, psychischen und/oder somatischen Beeinträchtigungen (Leistungstyp III.2.2)

Der Aufenthalt im teilstationären Bereich ist befristet auf zunächst 12 Monate. Mit Zustimmung des Kostenträgers sind befristete Verlängerungen, in der Regel weitere 6 Monate, je nach Hilfebedarf im Einzelfall möglich. Der Verlängerungsantrag muss in einem ausführlichen Sozialbericht, der unter Mitwirkung des Hilfeempfängers verfasst wird, begründet werden.

Art der Hilfe im Bereich Betreutes Wohnen

In den Bereich Betreutes Wohnen werden Personen aufgenommen bzw. übernommen, die die teilstationäre Hilfe nicht mehr benötigen oder die aus anderen Gründen keinen Anspruch auf diese Hilfeart haben. Das Betreute Wohnen im Hans-Sachs-Haus umfasst Unterkunft mit einem offenen Angebot der persönlichen Hilfe, die hier einen ambulanten Charakter hat.

Der Bereich Betreutes Wohnen ist räumlich nicht getrennt vom teilstationären Bereich. Beim Wechsel kann das Zimmer behalten werden. Die Betreuungskosten werden vom Sozialhilfeträger im Rahmen des Betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII für 12 Monate übernommen. Verlängerungen werden ebenfalls für jeweils 6 Monate gewährt.

Art der Hilfe im Bereich Aufnahmehaus

Der Bereich Aufnahmehaus dient der Klärung des Hilfebedarfs und der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 67 SGB XII. Nach erfolgter Klärung wird dem Hilfeempfänger ein passgenaues Angebot vermittelt. Diese Aufgabe obliegt der zuständigen Fachberatungsstelle. Das Hans-Sachs-Haus wirkt dabei beratend und begleitend mit. Der Aufenthalt ist zunächst befristet auf 3 Monate und kann mit Zustimmung des Kostenträgers um weitere 3 Monate verlängert werden.

Zur Geschichte

Das Hans-Sachs-Haus wurde im Jahr 1905 als "Herberge zur Heimat" vom damaligen "Stuttgarter Jugendverein" erbaut. Es steht in der Tradition der christlichen Wanderarmenhilfe, die sich später Nichtsesshaftenhilfe nannte. Heute sprechen wir von Wohnungslosenhilfe, weil dieser Begriff das Problem treffender an der Lebenslage der Betroffenen festmacht, während der Begriff "Nichtsesshafte" ein negativ besetztes und damit stigmatisierendes Persönlichkeitsmerkmal bezeichnet.

Problemverständnis

Nichtsesshaftigkeit wurde bis in die Siebziger und Achtziger Jahre vorwiegend in Verbindung gebracht mit einem Mangel an innerer Festigkeit, mit Wandertrieb, Planungsunfähigkeit und Bindungslosigkeit, also charakterlichen Merkmalen (bzw. Defiziten) der Betroffenen. Wir sehen heute das beobachtbare Phänomen, dass Menschen ohne festen Wohnsitz umherziehen, als Problem der Armut und Unterversorgung einer bestimmten Bevölkerungsschicht an. Das heißt, den Betroffenen fehlen die Mittel und Möglichkeiten, am normalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und teilzuhaben. Die erforderlichen Hilfen werden immer noch zu oft verweigert bzw. auf wenige Tage befristet. Biwaks, die ja Versuche darstellen, sich sesshaft zu machen, werden regelmäßig nach ihrer Entdeckung polizeilich geräumt. Die dadurch erzwungene Mobilität beschränkt sich aber in der Regel auf den eng begrenzten Raum, in dem Übernachtungsmöglichkeiten und Anbieter von Gelegenheitsarbeiten bekannt sind. Eine "nichtsesshafte" Persönlichkeitsstruktur oder Charaktereigenschaft ist wissenschaftlich bis heute nicht nachgewiesen worden.

Wir haben es bei den Hilfesuchenden nur zu einem sehr kleinen Teil mit Personen zu tun, die großräumig ohne gesicherte Lebensgrundlage umherziehen. Der größere Teil sind örtliche Obdachlose oder Personen, die in der Umgebung von Stuttgart obdachlos geworden sind bzw. sich seit vielen Jahren im Großraum Stuttgart in wechselnden Unterkünften aufhalten.

Der institutionelle Rahmen

Im Bereich des früheren überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern (LWV), wurde in den Achtziger Jahren ein nahezu flächendeckendes Netz von ambulanten Fachberatungsstellen für Wohnungslose aufgebaut. Dazu zählen die Stuttgarter Fachberatungsstellen für Wohnungslose (FBS), über die der größte Teil der Hilfesuchenden an uns vermittelt wird.

Neben den ambulanten Hilfen gibt es die stationären und die teilstationären Einrichtungen für Wohnungslose, zu denen der teilstationäre Bereich des Hans-Sachs-Hauses zählt. Darüber hinaus gibt es verschiedene ambulant betreute Wohnformen für Wohnungslose. Zu diesen Maßnahmen zählen die Bereiche Betreutes Wohnen und Aufnahmehaus.  Alle Angebote werden über die Sozialhilfe gemäß SGB XII bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II finanziert.

Mitarbeiter des Hans-Sachs-Hauses nehmen regelmäßig teil am Arbeitskreis "Stationäre Hilfe" der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg, an der "Veranstaltung zur Information und zum Erfahrungsaustausch in der Wohnungsnotfallhilfe", an der Fachkonferenz "Controlling und Qualität" sowie an der "Steuerungsgruppe Träger" der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe.

Rechtsgrundlagen

Die wichtigste Rechtsgrundlage für unsere Arbeit ist der § 67 SGB XII (früher: §72 BSHG) mit der dazu ergangenen Durchführungsverordnung. Dem Hilfesuchenden wird hierbei gegenüber dem Sozialhilfeträger ein Rechtsanspruch auf Hilfe zur Überwindung seiner sozialen Schwierigkeiten eingeräumt. Wir als freier Träger bieten diese Hilfe in Form von Unterkunft, Beratung und persönlicher Unterstützung an. Dafür rechnen wir mit dem zuständigen Kostenträger ein nach Tagen bemessenes Leistungsentgelt (früher: Pflegesatz) ab. Zur Zeit beträgt dieses für den Leistungstyp "Teilstationäres Wohnen" € 29,40, für den Leistungstyp "Teilstationäres Wohnen für Personen mit Suchtproblematik, psychischen und/oder somatischen Beeinträchtigungen" € 35,70,  für den ambulant betreuten Wohnheimbereich € 15,12 und für das Aufnahmehaus € 30,97 pro Tag. Für die Nachbetreuung im Individualwohnraum erhalten wir i.d.R. sechs Monate lang € 7,85 pro Tag.

Grundsätze unserer Arbeit

Als diakonische Einrichtung verstehen wir die Solidarität mit den Betroffenen als einen Grundauftrag unserer Arbeit. Ausgehend vom christlichen Anspruch des Evangeliums sollen den Schwächsten und Ärmsten dieser Gesellschaft Lebensperspektiven eröffnet werden.

Aus unserem diakonischen und sozialstaatlichen Auftrag ergibt sich, dass die Wahrung bzw. Wiedergewinnung der Würde der Betroffenen in unserer Wertehierarchie ganz oben steht. Dies bedeutet in erster Linie, dass der Hilfeempfänger nicht als bloßes Objekt unserer Tätigkeit, sondern als partnerschaftliches Subjekt angesehen wird, dessen Fähigkeit zum selbstbestimmten, autonomen Handeln so weit wie möglich berücksichtigt bzw. gestärkt wird.

Neben einer rational geplanten und verantworteten Hilfe bedarf es eines Sinnhorizontes, der das Motiv, menschlich helfen zu wollen, begründet. Menschlichkeit gegenüber den Hilfebedürftigen praktizieren heißt: tolerantes Verständnis für ihre Widersprüchlichkeiten und Schwächen, Vorurteilslosigkeit, Versöhnlichkeit, Mitgefühl und Anteilnahme, Entgegenkommen und die Wahrnehmung ihrer Stärken.

Daraus lassen sich die folgenden Grundsätze unserer Arbeit ableiten:

Betroffenenorientierung
Die Hilfeempfänger sind unsere Auftraggeber. Inhalt und Ausgestaltung der Hilfen richten sich nach ihren Vorstellungen und Bedürfnissen. Angebote, die nicht nachgefragt werden, halten wir nicht vor.

Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Hilfen
Wir zwingen niemandem eine bestimmte Hilfe auf, die wir für die richtige halten. Der Hilfeempfänger bestimmt selbst, welche der von uns angebotenen Leistungen er in Anspruch nehmen möchte. Die Mitwirkungspflichten nach dem SGB bleiben hiervon unberührt. Lehnt er es z.B. völlig ab, mit einem Sozialarbeiter des Hans-Sachs-Hauses zusammenzuarbeiten und an seiner Eingliederung im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken, hat er keinen Anspruch mehr auf Übernahme der Betreuungskosten durch den Sozialleistungsträger und wird deshalb von uns gekündigt, sofern er die Betreuungskosten nicht selbst bezahlt.

Normalitätsprinzip
Mit dem Hilfeziel "Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft", wie es auch das Sozialgesetzbuch I (SGB I) in §9 formuliert, ist nicht die Teilnahme am Leben in der Hausgemeinschaft, sondern in der Normalgesellschaft gemeint. Um die soziale Ausgrenzung der Betroffenen durch die Heimunterbringung nicht zu verstärken, versuchen wir, die Rahmenbedingungen des Lebens in der Einrichtung so weit wie möglich denen der herrschenden Lebensgewohnheiten anzugleichen. Für die Bewohner bedeutet dies u.a., dass jeder einen eigenen Hausschlüssel, eigenen Briefkasten und eine eigene Klingel hat. Ein Telefonanschluss ist auf Kosten des jeweiligen Bewohners möglich, wobei er selbst Vertragspartner der Telefongesellschaft wird.

Individualitäts- und Bedarfsdeckungsprinzip
Den Hilfesuchenden wird kein bestimmtes, für alle Hausbewohner gleichartiges Paket an Hilfeleistungen angeboten. Das jeweilige Angebot richtet sich nach der individuellen Notlage und dem notwendigen Bedarf zu ihrer Überwindung.

Sozialarbeit als Rechtsverwirklichung
Unsere Hilfe ist kein Almosen, sondern eine professionelle Dienstleistung, auf die der Betroffene einen Rechtsanspruch hat, unabhängig von den Gründen, die zu seiner Notlage geführt haben. "Eigenes Verschulden" hat keine Auswirkung auf den Rechtsanspruch.
Da die Hilfesuchenden häufig ihre Rechte nicht kennen, besteht ein wesentlicher Teil der Hilfen darin, sie über ihre Rechte, insbesondere diejenigen nach dem Sozialgesetzbuch, aufzuklären und sie bei deren Durchsetzung zu unterstützen. Gerade dazu ist es notwendig, dass die Dienstleistung von professionellen Fachkräften angeboten wird, die sich in dem sich ständig ändernden Feld des Sozialrechts permanent weiterbilden.
Rechtsverwirklichung bedeutet für uns aber auch, dass wir die Rechtsbeziehung zwischen uns selbst und den Klienten deutlicher hervorheben. Das heißt u.a., dass wir mit den Bewohnern Einrichtungsverträge abschließen, die das Wohnen und die persönliche Hilfe regeln, dass Abmahnungen und Kündigungen schriftlich erfolgen und ggf. Räumungsklagen erhoben werden.

Trennung von Unterstützungs- und Sanktionierungsfunktion
Der Sozialarbeiter ist derjenige, der die Klienten bei der Überwindung ihrer sozialen Schwierigkeiten unterstützt. Dazu ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Sozialarbeiter und Klient erforderlich. Eine Berechtigung, auch Sanktionen gegen Klienten verhängen zu können, sehen wir als prinzipiellen Widerspruch zur Unterstützungsfunktion. Aus diesem Grunde werden Abmahnungen und Kündigungen ausschließlich von der Heimleitung bzw. ihrer Vertretung ausgesprochen, die ihrerseits keine Unterstützungsaufgaben wahrnimmt.

Standard der Einrichtung

Es stehen 76 Einzelzimmer, 2 Doppelzimmer und 8 Appartements zur Verfügung. Die Zimmer sind voll möbliert. Ein Waschbecken mit fl. Wasser kalt und warm sowie ein Kühlschrank sind im Zimmer vorhanden.
In jedem Stockwerk befindet sich eine Gemeinschaftsküche und ein Duschraum. Zum Waschen der Wäsche steht eine zentrale Waschküche mit Waschmaschinen und Trocknern im Untergeschoss zur Verfügung. Für eine Maschinenfüllung wird incl. Waschmittel und Trockner z.Zt. eine Gebühr von € 1,50 berechnet.

Die Größe der Einzelzimmer schwankt zwischen 8 und 14 qm. Der monatliche Mietpreis beträgt zur Zeit € 192,00 bis 255,00 (inclusive aller Nebenkosten) und ist abhängig von der Größe und Lage der Zimmer.

Aufnahmeverfahren

Neuaufnahmen in den teilstationären Bereich und ins Betreute Wohnen finden nur nach einem Vorstellungsgespräch statt, bei dem die Einrichtung und die Hilfeangebote vorgestellt sowie die gegenseitigen Erwartungen besprochen werden. Danach beantragt in der Regel die vermittelnde Einrichtung bzw. Beratungsstelle beim zuständigen Kostenträger die Übernahme der Betreuungskosten für 12 Monate. Die Aufnahme kann erst nach Vorliegen einer Kostenverpflichtung vorgenommen werden.
Nach der Aufnahme wird in einem oder mehreren Gesprächen der Hilfeplan erstellt, in dem die aktuellen Schwierigkeiten erhoben und gemeinsam mit dem Betroffenen die Hilfeziele festgelegt sowie die entsprechenden Maßnahmen und ein bestimmter zeitlicher Rahmen vereinbart werden.

Im Bereich Aufnahmehaus erfolgen Neuaufnahmen kurzfristig nach Zuweisung durch die Zentrale Fachstelle für Wohnungslose der Stadt Stuttgart.

Leistungskatalog der Einrichtung

a) Bereich Unterkunft und Versorgung

b) Bereich Beratung und persönliche Hilfe

Aufnahme

Hilfen zur materiellen Existenzsicherung

Lebensberatung / Sozialpädagogische Beratung

Hilfen zur Erlangung und Sicherung eines Platzes im Arbeitsleben

Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung

Schuldnerberatung

Hilfen zur Freizeitgestaltung

Sonstige persönliche Hilfen

Zusätzliche Leistungen für Personen mit Suchtproblematik, psychischen und/oder somatischen Beeinträchtigungen (Leistungstyp III.2.2)

c) Bereich tagesstrukturierende Maßnahmen

d) Bereich Nachtdienst

Methodische Vorgehensweisen

Unser grundlegender methodischer Ansatz ist die nicht-therapeutisch ausgerichtete soziale Einzelfallhilfe. Sie besteht im wesentlichen aus Beratung und persönlicher Unterstützung durch Fachkräfte. Die in Frage kommenden Inhalte der Hilfen sind unter der Rubrik "Leistungskatalog" aufgeführt.

Welche Hilfen konkret zur Anwendung kommen, bestimmt sich in der Beziehung zwischen Sozialarbeiter und Hilfesuchendem und ist im Verlauf des Hilfeprozesses durchaus Veränderungen unterworfen, wenn sich bei der Überprüfung der ursprünglich vereinbarten Ziele herausstellt, dass diese aufgegeben, abgeändert oder dass neue Ziele festgesetzt werden müssen. Das bedeutet, dass der Hilfeprozess vom Sozialarbeiter und Klienten gemeinsam gestaltet wird. Der Sozialarbeiter ist derjenige, der diesen Prozess professionell begleitet, hinsichtlich der Zielerreichung auswertet und mit dem Klienten rückkoppelt.

Vor allem im teilstationären Bereich werden regelmäßige Gesprächstermine zwischen Sozialarbeiter und Klient vereinbart, bei denen die Fortschritte hinsichtlich der Erreichung der Ziele besprochen werden. Im Wohnheimbereich hat die persönliche Hilfe ambulanten Charakter. Das heißt, der Bewohner kann das Hilfeangebot bei Bedarf jederzeit wahrnehmen. Gesprächstermine werden durch den Sozialarbeiter nur dann anberaumt, wenn er Hilfebedarf erkennt, ohne dass der Betroffene von sich aus auf ihn zukommt, oder wenn ein Bewohner einige Zeit nicht mehr im Haus gesehen wurde.

Bezüglich des Orts der Beratung praktizieren wir sowohl eine Komm- als auch eine Geh-Struktur. In der Regel finden die Gespräche im Büro des zuständigen Sozialarbeiters statt. Auf Wunsch des Klienten können die Gespräche auch im Zimmer des Bewohners durchgeführt werden. Wenn Gesprächstermine nicht eingehalten werden oder wenn der Betroffene erkrankt ist bzw. sich in einer labilen psychischen Verfassung befindet, wird er vom Sozialarbeiter in seinem Zimmer aufgesucht.

Eine Vielzahl der Hilfen führen wir nicht selbst durch, sondern vermitteln die Klienten an die entsprechenden Fachdienste, die auch der Normalbevölkerung zur Verfügung stehen. Der Sozialarbeiter spielt dabei die Rolle des Koordinators, bei dem die Fäden zusammenlaufen. Er ist der "Fallmanager", der dafür sorgt, dass dabei immer die Ziele im Blick bleiben und die richtigen Schritte zu ihrer Erreichung eingeleitet werden.

Personal

Neben dem Heimleiter sind im Hans-Sachs-Haus 7 Sozialarbeiter/-innen auf 5,4 Planstellen, ein Arbeitsanleiter, ein Hausmeister, drei Reinigungskräfte und zwei Nachtpförtner beschäftigt. Wir sind anerkannte Beschäftigungsstelle für den Bundesfreiwilligendienst und haben einen Platz für das Freiwillige soziale Jahr. Ferner stellen wir 2 Ausbildungsplätze im Rahmen des Studiengangs "Soziale Arbeit" an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Verfügung.  Der Gesamtpersonalschlüssel (incl. Verwaltung) beträgt im teilstationären Bereich 1:5 und im Bereich Betreutes Wohnen 1:14.

Alkoholgenuss

In den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe spielt das Thema "Alkohol" traditionell eine große Rolle. Immer noch ist es in sehr vielen Einrichtungen verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren.
Im Hans-Sachs-Haus gibt es kein Alkoholverbot. Wenn wir unsere Bewohner als autonome Persönlichkeiten betrachten, die auch für ihre Gesundheit und ihr Leben letztendlich selbst verantwortlich sind, können wir den Alkoholgenuss nicht gänzlich verbieten. Außerdem würden wir dadurch einen Großteil der Betroffenen von unseren Hilfen ausschließen.

Die Einhaltung eines Alkoholverbots muss, wenn es glaubwürdig sein soll, kontrolliert und durchgesetzt werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass hausgemachte, durch die Heimbedingungen produzierte Konflikte entstehen, die häufig in der erneuten Wohnungslosigkeit der Betroffenen enden. Wird ein Alkoholverbot hingegen nicht konsequent überwacht, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dadurch, dass der Alkohol zugelassen ist, wird das Problem im Haus sichtbar und kann vom Sozialarbeiter thematisiert werden, ohne dass damit Druck ausgeübt wird. Verstöße gegen die Hausordnung, ob unter Alkoholeinwirkung begangen oder nicht, werden von der Heimleitung sanktioniert, das heißt, zunächst mündlich, im Wiederholungsfall schriftlich abgemahnt.

Die Cafeteria im Hans-Sachs-Haus ist eine "alkoholfreie Zone". Diese Regelung dient dem Schutz derjenigen Besucherinnen und Besucher, die ohne Alkohol leben wollen.

Für "trockene" Alkoholiker, die in einer alkoholfreien Umgebung leben wollen, haben wir 5 Plätze in einem räumlich abgeschlossenen Bereich, in den kein Alkohol eingebracht werden darf. Die Bewohner dieses Bereiches unterschreiben eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag, in der sie sich u.a. dazu verpflichten, an regelmäßigen Gruppengesprächen mit unserem Suchtberater teilzunehmen und einen Rückfall sofort zu melden.

Organisatorisches / Sonstiges

Es finden wöchentliche Teambesprechungen statt, bei denen vor allem die Einzelfälle diskutiert, Maßnahmen abgestimmt und Neuaufnahmen besprochen werden. Regelmäßig wird von Mitarbeitern, die an Arbeitskreisen, Tagungen und Fortbildungen teilgenommen haben, im Team berichtet, um die gewonnenen Informationen weiterzugeben.

Die Zimmer im Haus werden dreimal im Jahr auf ihren allgemeinen Zustand hin überprüft. Die Besichtigung findet im Beisein des jeweiligen Bewohners statt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Beschädigungen und Verunreinigungen gelegt. Der Zustand der Schränke wird lediglich von außen begutachtet.

Stand: September 2011